
Blitzschutz
Vor Blitzschlag geschützt?
Hat Ihr Haus eine Blitzschutzanlage?
Ist Ihnen bekannt, dass eine Blitzschutzanlage nur auf ausdrücklichen Wunsch des Eigentümers installiert wird? Für private Bauten gibt es keine gesetzliche Verpflichtung. Der Entscheid, das Eigenheim mit einer Blitzschutzanlage auszurüsten entspringt dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis. Genauso wie man sich z.B. für eine Alarmanlage entscheiden. Darin liegt auch die Ursache, dass über 90% aller Gebäude in der Schweiz noch keinen Blitzschutz haben. Erstaunlich hingegen ist die Tatsache, dass die meisten Eigentümer dies nicht wissen oder sogar der Meinung sind, das neue Heim sei „sicher" mit Blitzschutz ausgerüstet!
Prüfen Sie es selbst nach! Finden Sie auf Ihrem Dach keine Fangleiterdrähte und Klemmen an der Dachrinne oder am Dachwasserablaufrohr keine Kontaktbriden, so ist Ihr Haus nicht gegen Blitzschlag geschützt. Wollen Sie das ändern?
So kommen Sie kostengünstig zu einer Blitzschutzanlage.
Wird ein neues Haus geplant, müssen Sie als Bauherr vom Architekten die Ausschreibung der Blitzschutzanlage ausdrücklich verlangen. Da die Erdung für die Elektroinstallation obligatorisch erstellt werden muss, entstehen nur geringe Mehrkosten für die Blitzschutzanlage. In der Regel weniger als 0.5% der Bausumme.